Institut für Psychodynamische Psychotherapie Nürnberg
Staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut für tiefen-
psychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
für Ärzt*innen und Psycholog*innen
Institut für Psychodynamische Psychotherapie Nürnberg
Staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut für tiefenpsychologisch fundierte
und analytische Psychotherapie für Ärzt*innen und Psycholog*innen
Institut für Psychodynamische Psychotherapie Nürnberg
Staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut für tiefenpsychologisch fundierte
und analytische Psychotherapie für Ärzt*innen und Psycholog*innen

Zusatztitel Psychotherapie (Ärzt*innen)

(Falls dieser Link wegen einer Aktualisierung vorübergehend nicht funktioniert, ist die jeweils aktuelle WBO unter www.blaek.de herunterladbar.)
 

Am PIN können Ärzt*innen, die in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ anstreben, wesentliche Inhalte des psychotherapeutischen Weiterbildungsteils in der Grundorientierung psychodynamische / tiefenpsychologische Psychotherapie erwerben.

„Facharztkompetenz“ heisst, dass Sie sich in der Weiterbildung zu einem Facharzt (einem Facharzt ausserhalb der „Psych-Fächer“, z.B. FA für Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, Dermatologie) befinden, oder diesen schon innehaben. Die BLÄK fordert dabei, dass diese Weiterbildung für mindestens 24 Monate in einem „Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung“ erfolgt. Konkret heisst dies, dass Facharztweiterbildungen in Pathologie oder auch Arbeitsmedizin keine ausreichende Grundlage darstellen, in Anästhesie dagegen schon.

Vor der Aufnahme zur Weiterbildung am PIN stehen 2 Aufnahmeinterviews bei hierfür befugten Kolleg*innen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse zunächst an den ärztlichen Weiterbildungsleiter Herrn Dr. Purucker (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Die psychotherapeutische Weiterbildung besteht aus 3 Säulen:
 
-  Theorie
-  Selbsterfahrung
-  Behandlung unter Supervision.

Parallel zu den Theorieseminaren werden die Selbsterfahrungsanteile und später auch die Behandlungsanteile der psychotherapeutischen Weiterbildung durchlaufen.

Voraussetzung für die Durchführung eigener Behandlungen über die PIN-Ambulanz ist zunächst das Absolvieren von mind. 5 Erstuntersuchungen unter Supervision sowie einer nachfolgenden Zwischenprüfung (mündliche Vorstellung und Diskussion einer Anamnese). Damit ist dann der Behandlungsstatus erreicht, in dem weitere Erstuntersuchungen (insgesamt 10 supervidierte Erstuntersuchungen) und die Behandlungen von PatientInnen unter Supervision erfolgen.

Nach Erwerb aller Weiterbildungsbausteine erfolgt die Prüfung über die Bayerische Landesärztekammer (keine separate Abschlussprüfung über das PIN).

Anhand der Weiterbildungsordnung (WBO) der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) soll im Folgenden detailliert erläutert werden, welche Inhalte der psychotherapeutischen Weiterbildung über das PIN erworben werden können, und wie der praktische Ablauf aussieht:

Theoretische Weiterbildung

  • 120 Stunden in Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre, Psychopharmakologie, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Psychodynamik der Familie und Gruppe, Psychopathologie, Grundlagen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbilder, Einführung in die Technik der Erstuntersuchung, psychodiagnostische Testverfahren
  • Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren
  • 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
  • 15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe

Die Inhalte der beiden ersten Punkte werden über den Besuch der Seminare abgedeckt, die im Lauf der Semester besucht werden. Die Seminare sind im jeweiligen Vorlesungsverzeichnis aufgeführt, und finden entweder Dienstag abends (18.15 Uhr bis 21.30 Uhr, 2 Doppelstunden), Freitag abends (selbe Zeit) oder manchmal auch Samstag vormittags statt.

Die Seminare können, auch wenn sie vom Titel her nicht direkt die oben aufgeführten Inhalte anzeigen, den einzelnen Inhalten zugeordnet werden und werden vom ärztlichen Weiterbildungsleiter in einer abschließenden Weiterbildungsbestätigung abgezeichnet (Vordruck von der BLÄK). Die Themen (v.a. Psychopharmakologie, Psychopathologie, psychodiagnostische Testverfahren) werden nicht jedes Semester abgedeckt, kommen jedoch im Lauf der Weiterbildungszeit vor.

Der Inhalt des dritten Punktes (16 DS autogenes Training, PMR oder Hypnose) wird nicht direkt am PIN angeboten. Einzelne Ausbilder*innen am PIN haben jedoch die Berechtigung in einzelnen Methoden und können angefragt werden. Ansonsten verweisen wir auf entsprechende Angebote anderer Ausbilder*innen.

Bezüglich der Balintgruppenarbeit wird seit März 2018 eine Balintgruppe für Ärzt*innen direkt am PIN angeboten. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Diagnostik

  • 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen.

Wie oben beschrieben, müssen Sie mind. 5 Erstuntersuchungen von Psychotherapie-Patient*innen unter Supervision durchführen, bevor Sie dann nach der Zwischenprüfung mit den Behandlungen beginnen können. Die weiteren 5 Erstuntersuchungen unter Supervision können dann auch noch im weiteren Verlauf absolviert werden, wobei die Anamnesen der Behandlungsfälle verwendet werden können.

Diese „Erstuntersuchungen“ sind ausführliche Anamnesegespräche (in der Regel 2-3 Gespräche pro Patient*in), die mit Patient*innen geführt werden, die z.B. über die PIN-Ambulanz vermittelt wird, oder auch aus der eigenen ärztlichen Tätigkeit gewonnen werden kann. Sie selbst haben dann nach Ihren Gesprächen mit dem*den Patient*innen ein bis zwei Termine mit einem*einer Supervisor*in (den*die Sie sich selbst aussuchen), mit dem*der die Anamnese besprochen wird, u.a. mit dem Ziel, pro forma einen Psychotherapieantrag auszuarbeiten. Es liegt im Ermessen des*der Supervisors*in, ob diese*r die Patient*in in ihrer eigenen Praxis einmalig sehen möchte.

Behandlung

  • 15 Doppelstunden Fallseminar
  • 120 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische supervidierte Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle.

Nach der Zwischenprüfung können Sie dann mit den Behandlungen beginnen. Die Patient*nnen können z.B. über die PIN-Ambulanz vermittelt werden, oder auch aus der eigenen ärztlichen Tätigkeit gewonnen werden. Die laufenden Behandlungen erfolgen dann einschließlich der Abrechnung über die PIN-Ambulanz, wo auch ein Raum genutzt werden kann. Die Behandlungen können auch in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Nach jeder vierten Behandlungsstunde muss eine Supervision erfolgen, kontinuierlich für eine Behandlung bei derselben Supervisorin/ Supervisor. Wichtig ist, dass die Supervisorin von der BLÄK anerkannt ist. Eine Liste mit den mit dem PIN verbundenen und anerkannten SupervisorInnen (und LehrtherapeutInnen) kann über das Sekretariat des PIN angefragt werden. Auf dieser Liste ist u.a. angegeben, ob eine BLÄK-Anerkennung besteht.

Die Supervision kann dabei teilweise auch in einer Supervisionsgruppe mit anderen Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsteilnehmer*innen erfolgen (selbstorganisiert).

Parallel zu den Behandlungen finden im Rahmen der am PIN angebotenen Theorieseminare sogenannte „KTS“-Seminare (kasuistisch-technisches Seminar), in denen Sie Ihre Behandlungsfälle in einer Kleingruppe, die von einem*einer PIN-Supervisor*in geleitet wird, vorstellen. Diese KTS finden im Rahmen des Semesterprogramms statt (ohne Zusatzkosten) und werden als Fallseminare anerkannt. Die besuchten Fallseminare müssen von durch die BLÄK anerkannte Supervisor*innen abgehalten werden.

Selbsterfahrung

  • 100 Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrung. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.

Die Selbsterfahrung soll möglichst bald nach Beginn der Ausbildung begonnen werden. Mit dem PIN sind einige Lehrtherapeut*innen verbunden, die auch über die BLÄK anerkannt sind (Liste mit Lehrtherapeut*innen über das PIN-Sekretariat anfragen). Bei diesen ist eine Einzelselbsterfahrung möglich. Ein Lehrtherapeut am PIN, Martin Schimkus, bietet auch eine Gruppenselbsterfahrung an (bei Interesse bitte an das Sekretariat des PIN wenden). Darüber hinaus können Sie natürlich auch externe Lehrtherapeut*innen für Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung wählen. Beide Methoden, Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrung, können im Rahmen der 100 Stunden jedoch nicht kombiniert werden.  

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem*einer Weiterbilder*in gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon mindestens 12 Monate Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie bei einem*einer mindestens für zwei Jahre befugten Weiterbilder.*in Die vorgeschriebene Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie kann durch den Nachweis des Erwerbs entsprechender psychiatrischer Kenntnisse ersetzt werden, soweit der Erwerb eines gleichwertigen Weiterbildungsstandes in einer Prüfung nachgewiesen ist.

Die Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ erfordert auch den Erwerb psychiatrischer Kenntnisse. Diese können am PIN nicht erworben werden. Die WBO fordert diesbezüglich entweder eine 12-monatige klinische Tätigkeit an einer psychiatrischen Klinik bei einem*einer befugten Weiterbilder*in oder den „Nachweis entsprechender psychiatrischer Kenntnisse“, wobei die BLÄK für Letzteres eine Prüfung vorsieht.

Die 12-monatige klinische Tätigkeit kann z.B. im Bezirkskrankenhaus Bayreuth geleistet werden. Der ärztliche Weiterbildungsleiter am PIN, Dr. Michael Purucker, leitet dort die Abteilung für Psychotherapie und Psychosomatische Medizin (http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pages/html/bayreuth/klinik_psycho/psychosomatik.html). Dort besteht auch die Möglichkeit, psychiatrische Kenntnisse im Rahmen einer Hospitation zu erwerben. Die Regelungen für Dauer und Durchführung der Hospitation werden individuell vereinbart. Bei Interesse bitte Kontakt mit Herrn Dr. Purucker aufnehmen.

Alternativ können „entsprechende psychiatrische Kenntnisse“ im Rahmen von Weiterbildungskursen bei Anbieter*inn erworben werden. In Bayern ist ein*e Anbieterin solcher Weiterbildungskurse z.B. das LPM (Lehrinstitut für Psychotherapie und Psychoanalyse München): http://lpm-muenchen.de/phpfiles/index.php?option=com_content&view=article&id=51&Itemid=77

Kosten:

  • Die Semestergebühr beträgt pro Semester 300 Euro. Damit sind pro Semester 36 Seminarstunden abgedeckt, also z.B. 9 Seminare mit je 2 DS. Falls pro Semester mehr Seminare besucht werden, müssen pro Stunde zusätzlich 7,50 Euro gezahlt werden (d.h. für ein Seminar 7,50 x 4 = 30 Euro). In der Regel reichen aber die 36 Stunden pro Semester völlig aus, da mindestens 6 bis 8 Semesterfür die ganze Weiterbildung benötigt werden.
  • Die Kosten für die Selbsterfahrung betragen für eine Einzelselbsterfahrungs-Stunde ca. 90 Euro, für eine Gruppenselbsterfahrungs-Doppelstunde ca. 40 Euro.
  • Für die Supervision betragen die Kosten je nach Supervisor*in ca. 100 Euro pro Stunde (i. d. R. GKV-Satz), bzw. für die Gruppensupervision 50 Euro pro DS.
  • Auf der Einnahmeseite stehen die Behandlungsstunden über die PIN-Ambulanz, nach Abzügen ca. 75€ pro Stunde.
Leiter des ärztlichen Weiterbildungsausschusses:
Dr. med. Michael Purucker
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Information und Anmeldung via Geschäftsstelle:
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